Insgesamt werden die Lohnnebenkosten um 0,2 Prozentpunkte in zwei Schritten gesenkt.
Mit Juli 2014 wird der Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 auf 1,3 Prozent abgesenkt. Ab 2015 wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltfonds (IE-Beitrag) von 0,55 auf 0,45 Prozent reduziert.
Beide Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Durch die Absenkung reduzieren sich die Personalkosten, beim Netto-Bezug des Dienstnehmers ändert sich nichts.