Eine Limited (Ltd) ist schnell gegründet. Um aber in Österreich tätig werden zu können, ist noch einiges nötig.
Zweigniederlassung
Will die Gesellschaft in Österreich geschäftlich tätig werden, muss sie eine inländische Zweigniederlassung errichten und ins Firmenbuch eintragen lassen. Neben der Zweigniederlassung braucht die Ltd ein „registered office“ in Großbritannien.
Jahresabschluss
Die Limited muss nach britischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren und den Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten auf Englisch an das Companies House übermitteln. Zusätzlich muss der britische Jahresabschluss auf Deutsch beim österreichischen Firmenbuchgericht eingereicht werden.
Körperschaftsteuer (KÖSt)
Wenn sich die Geschäftsleitung der Ltd. in Österreich befindet, ist die Gesellschaft unbeschränkt KÖSt-pflichtig und zahlt 25 Prozent KÖSt auf den steuerlichen Gewinn. Dieser Gewinn ist nach den österreichischen Grundsätzen des Unternehmensgesetzbuches und des Steuerrechts zu ermitteln. Das hat zur Folge, dass die Ltd. sowohl nach britischen als auch nach österreichischen Vorschriften den Gewinn ermitteln muss.
Gewerbeschein
Übt die Ltd. ein Gewerbe in Österreich aus, benötigt sie wie ein Inländer eine entsprechende Gewerbeberechtigung.
Zusammenfassung
Auch wenn die Gründung einer Ltd. unkompliziert und mit einem Stammkapital von einem Pfund möglich ist, so ist der laufende Betrieb bei Geschäftstätigkeit in Österreich aufwendig und mit entsprechenden Kosten verbunden. Weiters wird ein Stammkapital von einem Pfund für die meisten Unternehmen nicht ausreichend sein.
WKO-Broschüre „Die Gründung einer britischen Limited (Ltd)“ – nur für WKO-Mitglieder