Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor:
Geringfügig Beschäftigte
können pro Monat 460,66 Euro verdienen.
Höchstbeitragsgrundlage
Ab 5.370 Euro pro Monat (14x) bzw. bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlung 6.265,00 Euro (12x) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.
Niedrigverdiener
zahlen keine oder niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Bruttobezug in Euro |
Arbeitslosenversicherung |
bis 1.733,00 |
0 % |
über 1.733,00 bis 1.891,00 |
1 % |
über 1.891,00 bis 2.049,00 |
2 % |
über 2.049,00 |
3 % |
Auflösungsabgabe
Diese Abgabe wurde mit 1.1.2020 gestrichen.