Das ab Mai 2018 geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt nun doch nicht. Das ist durch alle Medien gegangen. Neben diesem „Raucherschutz“ wurden auch einige Punkte in Richtung „Nichtraucherschutz“ geändert. Wir bringen eine Zusammenfassung:
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG
Allein der Name des Gesetzes hat eine bewegte Geschichte. Ursprünglich mit der schlichten Bezeichnung „Tabakgesetz“ im Jahr 1995 eingeführt, kam 2003 der Nichtraucherschutz im Titel dazu. Aber erst 2016 wurden auch die Nichtraucherinnen in den Titel aufgenommen. Übrigens: Der oben genannte Gesetzestitel ist nur die Kurzform. Die Langform geht über immerhin vier Zeilen, die wir Ihnen hier ersparen.
Das Gesetz regelt den Umgang mit Tabak und ähnlichen Produkten. Darin finden sich Vorschriften zu den Warnhinweisen auf den Zigarettenschachteln, das Werbeverbot, den Umgang mit E-Zigaretten und Wasserpfeifen, der Nichtraucherschutz an öffentlichen Orten und in der Gastronomie sowie der sonstige Nichtraucher- und Nichtraucherinnenschutz.
Raucherschutz in der Gastronomie
Der bekannteste Punkt der aktuellen Gesetzesänderung schützt aber nicht die Nichtraucher sondern die Raucher. Jener Gruppe soll weiterhin das Rauchen in Lokalen erlaubt sein. Das absolute Rauchverbot, das im Mai 2018 in Kraft treten sollte, wurde aufgehoben. Es gilt bis auf weiteres die sogenannte „Gastronomie-Regelung“. Infos dazu finden Sie im Link unten.
Zigaretten erst ab 18
Ab Jänner 2019 wird das Verkaufsalter für Tabakerzeugnisse von 16 auf 18 Jahre angehoben. Österreich war neben Belgien und Luxemburg das letzte Land in Europa, das Rauchen noch mit 16 Jahren erlaubte.
Rauchverbot in Fahrzeugen
Bereits heute besteht ein Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab Mai 2018 wird das Rauchverbot auf alle Fahrzeuge ausgedehnt, wenn sich mindestens eine Person unter 18 darin befindet. Das gilt auch für Privat-PKWs. Wer mit Kind und Zigarette erwischt wird, zahlt bis zu 1.000 Euro Strafe.
Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen
Hier wird nun gesetzlich festgehalten, dass Jugendliche überwiegend in Nichtraucherräumen arbeiten müssen. Dazu kann die Gesundheitsministerin eine Verordnung erlassen, wie Jugendliche in Betrieben mit Raucherräumen geschützt werden.
Wirtschaftskammer Wien: Die wichtigsten Fragen zum Tabakgesetz