Non-Profit-Organisationen aus allen Lebensbereichen sind von der Corona Krise stark betroffen. Seit 8. Juli können nicht rückzahlbare Zuschüsse bei der AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) beantragt werden. Diese sollen das wirtschaftliche Überleben sichern, um die für die Gesellschaft wichtigen gemeinnützigen und gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen. Anträge mit einer maximalen Förderhöhe bis 100.000 Euro werden entgegengenommen und rasch bearbeitet. Anträge darüber werden aufgrund einer fehlenden Zustimmung der Europäischen Kommission derzeit nicht entgegengenommen.
Wer kann einen NPO-Zuschuss erhalten?
Es gibt drei Zielgruppen:
- Gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, wie zB Kunst, Kultur, Sport, Gesundheit, Klima-, Umwelt- und Tierschutz
- Freiwillige Feuerwehren und
- anerkannte Kirchen & Religionsgemeinschaften
Voraussetzung ist, dass der Sitz und die Tätigkeit in Österreich sind, das Gründungs- oder Errichtungsdatum am oder vor dem 10.03.2020 liegen und die Institution durch Corona wirtschaftlich beeinträchtigt ist.
Welche Kosten werden gefördert?
Der Zuschuss errechnet sich aus drei wesentlichen Posten:
- Förderbare Kosten im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.9.2020: darunter fallen vor allem Miete und Pacht, Versicherungsprämien, Zinsen und Lizenzkosten, Betriebskosten, sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen (zB Kosten für Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss), Kosten für die Bestätigung durch einen Steuerberater (max. 500 Euro), Wertverluste für verderbliche saisonale Waren, durch die Corona-Krise verursachte Kosten (ab 10.3.2020 bis 30.9.2020) und Kosten für abgesagte Veranstaltungen (bis 9.3.2020). Nicht gefördert werden im Wesentlichen Personalkosten, Instandhaltungskosten, Investitionen, Tilgungsraten und Kosten nach dem 30.9.2020.
Wenn der Antrag vor dem 30. September 2020 gestellt wird, sind die Kosten für das 3. Quartal 2020 bestmöglich zu schätzen.
- Struktursicherungsbeitrag
Der „Struktursicherungsbeitrag“ beträgt 7% der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen (bzw. Erlöse) und ist mit maximal 120.000 Euro begrenzt. Dieser wird neben den förderbaren Kosten gewährt und soll pauschal Kosten abdecken. Diese Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Es müssen jedoch die Einnahmen des Vorjahres nachgewiesen werden. Die Einnahmen können sachlich begründet adaptiert werden (zB bei Neugründungen).
- Einnahmenausfall und max. Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss ist mit dem Einnahmenausfall begrenzt, wenn die Summe der förderbaren Kosten (inkl. Struktursicherungsbeitrag) höher als 3.000 Euro ist. Der Einnahmenausfall errechnet sich aus dem Vergleich der Einnahmen der ersten drei Quartale 2019 und den Einnahmen der ersten drei Quartale 2020. Die Einnahmen für das 3. Quartal 2020 sind wieder bei einer früheren Antragstellung bestmöglich zu schätzen.
Der gesamte Zuschuss ist mit 2,4 Mio. Euro je Organisation gedeckelt und es wird erst ab einem Betrag von 500 Euro ausbezahlt.
Ablauf der Förderung
In einem ersten Schritt registriert man sich online auf www.npo-fonds.at bei der AWS. Dann füllt man den Antrag online aus. Es sind Lichtbildausweise der vertretungsbefugten Personen, wie zB Obfrau oder Obmann, Kassier oder Kassiererin hochzuladen. Diese müssen den Antrag unterschreiben; die vertretungsbefugten Personen werden mit dem Vereinsregister abgeglichen.
Zusätzlich müssen die Angaben von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt und unterschrieben werden, wenn der Zuschuss über 12.000 Euro ausmacht, die Einnahmen im Jahr 2019 über 120.000 Euro betragen haben oder mehr als 10 Arbeitskräfte (echte und freie Dienstnehmer) beschäftigt werden. Kirchen und Religionsgemeinschaften brauchen immer eine Steuerberaterbestätigung.
Achten Sie bei der Einreichung auf einen durchgängigen Zeitstempel (dieser ist unten am Antragsformular angedruckt) und archivieren Sie sich den eingereichten Antrag. Wenn der Antrag abgesandt ist, kann er nicht mehr bearbeitet/geändert werden.
Wenn alles passt, wird der Antrag von der AWS rasch bestätigt und bei Fördersummen über 6.000 Euro werden 50% der maximalen Fördersumme sofort ausbezahlt. Die Endabrechnung ist dann im vierten Quartal 2020 zu machen und erst dann wird der restliche Förderbetrag ausbezahlt. Förderbeträge bis 6.000 Euro werden nach Überprüfung sofort zur Gänze ausbezahlt.
Wie schon oben angeführt gibt es für Förderhöhen über 100.000 Euro derzeit einen Antrags-Annahmestopp! Es bleibt zu hoffen, dass die Genehmigung der Europäischen Kommission bald einlangt.
Tipp: Dokumentieren Sie die Grunddaten und Schätzungsannahmen schriftlich (Erfolgsrechnungen, Kostenschätzungen usw.). Schätzen Sie die Kosten für das 3. Quartal mit dem worst-case, also „großzügig“, da eine einmal gewährte Förderhöhe einen Maximalbetrag darstellt und eine Korrektur „nach oben“ nicht mehr möglich ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Förderrichtlinie dahingehend noch verbessert wird.
Weiterführender Link: https://npo-fonds.at/