Eine nochmalige Verlängerung der Förderschiene für gemeinnützige Vereine für das erste Halbjahr 2021 ist geplant.

Die Bundesregierung hat verkündet, dass der NPO-Fonds für das erste Halbjahr 2021 verlängert und voraussichtlich ab Juli beantragbar sein wird. Die Förderungs-Eckdaten werden sich am NPO-Fonds des 2. und 3. Quartals 2020 orientieren. Der Wiedererkennungswert soll jedenfalls hoch sein. Die Abwicklung erfolgte schon bisher über das Portal des AWS und hat sehr gut funktioniert. Dies ist sehr erfreulich für alle gemeinnützigen Vereine, Kirchen und freiwillige Feuerwehren.

Achtung: Frist für Anträge für das 4. Quartal 2020 bis 15. Mai 2021

Die Anträge für das 4. Quartal 2020 können noch bis 15. Mai 2021 gestellt werden. Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Wir unterstützen Sie dabei gerne.