Anträge auf Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2020 sind nun endlich möglich. Eine nochmalige Verlängerung dieser Förderschiene für gemeinnützige Vereine auf das 1. Quartal 2021 ist geplant.

Antragsstart für das 4. Quartal 2020 war der 5. März 2021. Die Antragsfrist läuft vorerst bis 15. Mai 2021. Eine kurzfristige Verlängerung der Antragsfrist ist im Gespräch.

Anträge sind rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020 möglich. Die Anträge werden von der aws abgewickelt und über die Plattform www.npo-fonds.at eingebracht.

Neu ist, dass gemeinnützige Vereine, die von der Schließung durch die Lockdown-Verordnungen direkt oder indirekt betroffen sind (z.B. Sport, Kultur, Gastronomie) für die Monate November und Dezember einen “Lockdown-Zuschuss”, der dem Umsatzersatz entspricht, erhalten.

Bei einem entsprechendem Einnahmen-Ausfall wird der Struktursicherungsbeitrag in Höhe von 7 % der Gesamteinnahmen 2019 auch für die Monate Oktober bis Dezember 2020 gewährt.

Die NPO-Service-Hotline ist unter +43 1 267 52 00 von Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 und am Samstag von 8:00 bis 15:00 erreichbar.

Nähere Informationen dazu, sowie die Richtlinien und FAQs dazu finden Sie unter www.npo-fonds.at.

Auch auf der Website des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport findet man nützliche Informationen: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Aktuell/NPO-Fonds.html

Eine weitere Verlängerung des NPO-Fonds bis vorerst Ende März 2021 ist seitens der Bundesregierung geplant.