Es gibt wieder eine neue Liquiditätshilfe für coronageplagte Unternehmen: Der Ausfallsbonus löst ab Jänner den Umsatzersatz ab und gilt auch für nicht im Lockdown geschlossene Unternehmen.

Der Ausfallsbonus kommt allen Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40 Prozent zugute und soll für die gesamte restliche Pandemiedauer gelten, damit Unternehmen finanziell besser planen können. Hier sind die geplanten Eckpunkte:

Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent

Hier werden die Monatsumsätze 2021 mit jenen aus 2019 verglichen.

30 Prozent des Umsatzrückgangs werden ersetzt

Davon enfallen

  • 15 Prozent auf den Ausfallsbonus und die
  • 15 Prozent als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II 800.000

Maximale Förderung

Diese beträgt 60.000 Euro pro Monat – somit werden maximal 200.000 Euro Umsatzrückgang gefördert.

Antrag

Ab 16. Februar 2021 kann man den Jänner-Ausfallsbonus über FinanzOnline beantragen. Der Antrag kann ohne Steuerberater erfolgen. Die Überprüfung erfolgt im Nachhinein bei der Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages.

Fixkostenzuschuss II 800.000

Wer den Ausfallsbonus beantragt, muss auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II in Form des Fixkostenzuschusses 800.000 stellen, in Form des Verlustersatzes wird es voraussichtlich nicht möglich sein. Der Vorteil liegt in der raschen Soforthilfe. Es soll aber auch möglich sein, nur die erste Hälfte als Ausfallsbonus zu beantragen.

Da es derzeit noch keine Richtlinie dazu gibt, kann sich noch etwas ändern. Aktuelle Infos finden Sie auf https://www.bmf.gv.at. Wir halten Sie auf dem Laufenden und unterstützen Sie gerne beim Antrag.