Im Juli wurde eine Erleichterung für das Absetzen von Wochen-, Monats- und Jahreskarten beschlossen. Ab 2022 können 50 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Öffi-Ticket auch betrieblich genutzt wird.
Einzelticket versus Zeitkarten
Einzelne Fahrkarten und Tickets für eine berufliche Reise sind als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar. Wer allerdings die Betriebsausgaben pauschaliert, kann Einzelfahrtspesen nicht separat absetzen.
Zeitkarten wie Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sind ebenfalls Betriebsausgaben. Diese müssen jedoch um den Anteil für Privatfahrten gekürzt werden. In der Praxis bedeutete dies, dass theoretisch eine Art Öffi-Fahrtenbuch zu führen war – verbunden mit einen enormen Verwaltungsaufwand.
Pauschale Betriebsausgabe für Öffi-Ticket
Im Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG2022) wurde nun eine sinnvolle Pauschalregelung eingeführt, die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch attraktiver gestalten soll: Rückwirkend mit Jahresanfang 2022 können 50 Prozent der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel abgesetzt werden, wenn es sich um eine nicht übertragbare Zeitkarte handelt und wenn die betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht wird.
Die Glaubhaftmachung der betrieblichen Nutzung sollte recht leicht gelingen, wenn Fahrten zu Kunden oder zur Weiterbildung teilweise öffentlich erfolgen.
Im beschlossenen Gesetz findet sich auch keine Einschränkung auf die zweite Klasse mehr, die es im Begutachtungsentwurf noch gab. Damit ist auch eine Zeitkarte für die erste Klasse pauschal mit 50 Prozent absetzbar. Wird hingegen pro Fahrt aufgezahlt, sind diese Zusatzkosten wie ein oben beschriebenes Einzelticket zu behandeln.
Aufpreise für z.B. ein Familienticket sind rein privat veranlasst und daher nicht absetzbar.
Pauschale versus tatsächliche Betriebsausgabe
Wer eine tatsächliche höhere betriebliche Nutzung hat und den Nachweis nicht scheut, kann weiterhin die Aufteilung gemäß der tatsächlichen Nutzung durchführen.
Pauschales Öffi-Ticket und Ausgabenpauschale
Wer die Basis- oder die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch nimmt, kann trotzdem das Öffi-Ticket pauschal absetzen. Auch dieses angenehme Detail findet sich erst in der endgültigen Fassung des neuen Gesetzes.
Pauschales Öffi-Ticket und Umsatzsteuer
In der Umsatzsteuer ist nur die Aufteilung nach dem tatsächlichen Schlüssel in privat und betrieblich erlaubt. In der Praxis ist es daher sinnvoll, für umsatzsteuerliche Zwecke eine vollständige Zuordnung zum Privatvermögen vorzunehmen und 50-Prozent-Pauschale vom Bruttobetrag zu rechnen.