Seit 01.01.2025 gilt die neue Klassifikation ÖNACE 2025. Die Statistik Austria versendet derzeit die neuen Klassifikations-Mitteilungen zur Überprüfung und verpflichtenden Rückmeldung.

Die Statistik Austria klassifiziert alle österreichischen Unternehmen und selbständig Erwerbstätigen nach ÖNACE. Der ÖNACE Code ist fünfstellig und spiegelt den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens wider. Man braucht den Code zum Beispiel für Steuererklärungen, bei Förderanträgen oder für den EORI-Antrag beim Zoll.

Wer für die elektronische Zustellung registriert ist erhält die Nachricht via „Mein Postkorb“.

Was müssen Sie machen?

Innerhalb von 4 Wochen ist der ÖNACE-Code zu prüfen. Dazu melden Sie sich online auf https://portal.statistik.at mittels des mitgeschickten Anmeldenamens und Passwortes an. Das Passwort ist bei der ersten Anmeldung zu ändern und muss 12-stellig sein. Das Wort „statistik“ ist ein Sperrwort.

Sie prüfen dann den Code und wenn dieser richtig ist, haken Sie „Trifft zu“ an. Zusätzlich ist eine Aufteilung der Umsatzerlöse in % abzugeben.

Sollte der Code nicht richtig sein, dann beschreiben Sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit und die Statistik Austria prüft die neuerliche ÖNACE-Zuordnung.

Die Rückmeldung ist verpflichtend. Heben Sie dann die Mitteilung gut auf bzw. machen Sie sich einen Druck der versendeten Meldung.