Seit 1. Juli 2020 haben kroatische Staatsbürger uneingeschränkten Zutritt zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Auch wenn es derzeit Reiseeinschränkungen aufgrund von Corona gibt, können Österreicher und Kroaten seit 1. Juli ungehindert in Kroatien bzw. Österreich arbeiten. Die siebenjährige Übergangsfrist nach dem EU-Beitritt Kroatiens ist nun vorbei.
Entsendung kroatischer Arbeitnehmer nach Österreich
Diese können nun ohne Entsende- oder Beschäftigungsbewilligung nach Österreich entsendet werden. Allerdings muss jedes EU-/EWR-Unternehmen eine Entsendung oder Überlassung von Arbeitnehmern nach Österreich bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung (ZKO) melden und diverse Lohnunterlagen für eine Kontrolle bereithalten. Es muss der österreichische Mindestlohn bezahlt werden, sonst drohen hohe Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.
Entsendung österreichischer Arbeitnehmer nach Kroatien
Auch im umgekehrten Fall müssen Unternehmen eine Entsendung beim kroatischen Ministerium für Arbeit und Rentenversicherung melden.
Sozialversicherung
Neben den Meldepflichten müssen Arbeitnehmer bei Entsendung und Überlassung eine Bescheinigung (A1-Formular) über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht mitführen.
Entsendung von Selbständigen
Selbständige Personen können persönlich in Kroatien vorübergehende und kurzfristige Arbeiten durchführen. Dazu brauchen sie nur das A1-Formular und einen Vertrag mit einem kroatischen Auftraggeber.
Einschränkungen
Für einige Branchen – z.B. für die Baubranche oder für Versicherungsdienstleistungen – gelten weiterhin Beschränkungen oder besondere Meldevorschriften.
Weitere Infos
Wirtschaftskammer-Mitglieder erhalten kostenlose Auskunft beim AußenwirtschaftsCenter Zagreb.
Email: zagreb@wko.at
Tel.: +385 1 4881 900