Der Pendlerrechner wurde überarbeitet. Seit 25.6.2014 ist die Version 2.0 online. Arbeitnehmer müssen nun nochmal rechnen und ausdrucken.
Was hat sich geändert?
- Im Falle der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln berücksichtigt der Pendlerrechner 2.0 die schnellste anstelle wie bisher die kürzeste Straßenverbindung.
- Da die Pendler meist zur Hauptverkehrszeit unterwegs sind, wurden die hinterlegten PKW-Geschwindigkeiten insgesamt reduziert.
- Primäre Berücksichtigung von Park & Ride-Anlagen in der Nähe.
- Massenbeförderungsmitteln gibt der Pendlerrechner 2.0 den Vorzug gegenüber Park & Ride-Kombinationen, sofern der Zeitunterschied weniger als 15 Minuten beträgt.
- Sollten Hin- und Rückweg unterschiedlich sein, ist die längere Wegstrecke maßgeblich.
- Mit dem Link „Wegbeschreibung einblenden“ kann die Wegbeschreibung für PKW-Strecken angezeigt werden.
Was ist zu tun?
- Fall1: Noch kein Ausdruck vorgelegt:
Soll das Pendlerpauschale und der Pendlereuro in der Personalverrechnung 2014 rückwirkend berücksichtigt werden, so muss man den Ausdruck des neuen Pendlerrechners bis 30.9.2014 in der Personalverrechnung abgeben. - Fall 2: alter Ausdruck (Ausdruck VOR dem 25.6.2014) bereits abgegeben – Pendlerrechner 2.0 bringt keine Verbesserung
Hier muss man bis 31.12.2014 einen neuen Ausdruck abgeben, damit auch 2015 die Pendlerbegünstigungen berücksichtigt werden. - Fall 3: alter Ausdruck (Ausdruck VOR dem 25.6.2014) bereits abgegeben – Pendlerrechner 2.0 bringt eine Verbesserung
Hier kann man bis 30.9.2014 den neuen Ausdruck abgeben, damit die Verbesserung rückwirkend für 2014 berücksichtigt wird. Spätestens bis 31.12.2014 muss man aber neu ausdrucken. - Fall 4: Ausdruck wegen Zeitüberschreitung oder wegen Wohnsitz im Ausland nicht möglich
In diesem Fall kann man mit dem Formular L33 die Pendlerbegünstigung nachweisen.