Wenn jemand in ein Pflegeheim kommt, wird die Pension und das Pflegegeld zur Abdeckung der Kosten herangezogen. Der betreuten Person bleibt noch ein Taschengeld für die Dinge des täglichen Lebens. Stirbt der Verwandte, so kann es dem Erben passieren, dass er zur Kasse gebeten wird, weil eine Restschuld an das Pflegeheim zu zahlen ist. Bei längerer Pflege kommt da oft ein sehr hoher Betrag zusammen. Das Gleiche kann einem auch bei mobiler Heimbetreuung blühen.
Erben können sich schützen, indem sie anstelle einer unbedingten nur eine bedingte Erbantrittserklärung abgeben. Dann dauert das Verfahren zwar länger und ist aufwendiger, aber die Erben müssen nur jene Schulden bezahlen, die durch den Nachlass gedeckt sind. Bei einer unbedingten Erbantrittserklärung kann es sein, dass Erben auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Tipp: Weisen Sie den Notar explizit auf die Pflege und das Pflegeheim hin und lassen Sie sich vor der Erbantrittserklärung alle Nachforderungen schriftlich bestätigen. Im Zweifel sollten Sie das Erbe nur bedingt antreten.