Ab 1.5.2018 gilt das uneingeschränkte Rauchverbot in der Gastronomie. Wer bis 1.7.2016 freiwillig das Rauchverbot umsetzt, erhält eine Prämie.
Wer in der Vergangenheit in die räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich investiert hat, kann eine Prämie von 30 Prozent des Restbuchwerts der Investition lukrieren, wenn das generelle Rauchverbot freiwillig bereits am 1.7.2016 umgesetzt wird. Die Facts:
- Prämie: 30 Prozent des Restbuchwertes der Investition zum 31.12.2015.
- Formular E108c: Auf diesem Formular kann man die Prämie geltend machen. Man bekommt die Prämie mit der Steuererklärung 2015, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung das Rauchverbot bereits umgesetzt wurde. Ansonsten gibt man die Prämie 2016 an.
- Abgabengutschrift: Die Prämie wird auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben und ist nicht steuerpflichtig.
- Unternehmensgründungen ab 31.7.2015: bekommen keine Prämie.