Mit dem neuen Mediengesetz wurden die Vorschriften für das Impressum bei Email und Website ab Juli 2012 verschärft.
Dabei muss man unterscheiden, ob es sich um eine kleine oder große Website/Newsletter handelt. Kleine Websites oder kleine Newsletter sind Webauftritte ohne redaktionelle Beiträge, die die öffentliche Meinung beeinflussen; wie z.B. eine reine Produkt- und Unternehmensseite oder ein Webshop. Sind redaktionelle bzw. meinungsbildende Beiträge enthalten, gilt die Seite oder der Email-Newsletter als groß und es müssen folgende Angaben im Impressum stehen:
- Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsratsmitglieder
- Gesellschafter mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen
- Sind die Gesellschafter wiederrum eine Gesellschaft, so sind auch deren Gesellschafter anzuführen (bis hinunter zu den natürlichen Personen)
- bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
- bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
Daneben gelten weitere Offenlegungsvorschriften aus dem Unternehmensgesetzbuch, der Gewerbeordnung und dem E-Commerce-Gesetz (ECG).
Auch die Höchststrafe bei ungenügender Offenlegung stieg von 2.180 Euro auf 20.000 Euro empfindlich an.
Musterimpressum:
Für große und kleine Websites finden Sie auf wko.at ein Musterimpressum für jede Rechtsform – abrufbar für Mitglieder der Wirtschaftskammer:
- Das korrekte Website Impressum
- Das korrekte E-Mail Impressum
Tipp:
Unternehmen mit Gewerbeschein können das ECG-Service des Firmen A-Z nutzen, um einfach alle Informationspflichten auf der Website zu erfüllen:
https://firmen.wko.at > ECG-Service