Aus dem Regierungsprogramm wurden bereits erste Maßnahmen beschlossen. Zusätzlich wurde mit 12.03.2025 im Ministerrat ein Mittelstandspaket vereinbart. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Beschlossene Maßnahmen die mit Wirkung 01.04.2025 in Kraft treten:
- Ab dem 01.04.2025 wird die Steuerbefreiung sowohl für bestehende als auch neue Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben
- Das Aus für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist nun fix: Mit 01.04.2025 ist das Ende der Förderung nun früher als erwartet gekommen. Wer in Zukunft neben einem aufrechten Dienstverhältnis einer Ausbildung nachgehen möchte, erhält keine finanzielle Unterstützung mehr. Siehe dazu auch separater News-Artikel.
- Photovoltaik-Anlagen, Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes. Ab 01.04.2025 gilt daher der Normalsteuersatz von 20 %.
- Erhöhung der Tabaksteuer, damit kostet ein Päckchen Zigaretten zwischen 20 bis 30 Cent mehr
- Anhebung der Gerichtsgebühren um 23 % im Bereich Grundbuch und Firmenbuch
- Anhebung der Wettgebühren auf 5 % im Bereich Glücksspiel
Zur Absicherung des Standortes Österreich wurden im Ministerrat weitere konkrete Schritte in Form eines Mittelstandspaketes beschlossen:
- Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten: Die Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale wird noch für 2025 auf eine Umsatzgrenze von 320.000 € sowie 13,5 % und ab 2026 auf 420.000 € Umsatzgrenze und 15 % erhöht.
- Abschaffung der Belegausdruckpflicht: Die Belegausdruckpflicht bis 35 € wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“), sobald als möglich abgeschafft.
- Normverbrauchsabgabe (NoVA)-Befreiung: Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 01.07.2025 von der NoVA befreit.
- Weiters soll ein Genehmigungsbeschleunigungsprozess im Laufe des Jahres 2025 im Bereich Energie und Betriebsanlagenrecht sowie bei Unternehmensgründungen in Gang gesetzt werden.
- Weitere Ziele sind eine Bürokratiebremse und eine transparente Darstellung von Bürokratiekosten. Dazu wird eine zentrale Anlaufstelle beim Staatssekretariat im BMEIA geschaffen.