Ab März 2014 gibt es einen neuen Höchstwert für den KFZ-Sachbezug. Für teure Autos mit Anschaffungskosten über 40.000 Euro zahlt man höhere Abgaben.
Der höchste steuerpflichtige Sachbezug lag bis Februar 2014 bei 600 Euro pro Monat. Nun ist er auf 720 Euro monatlich angehoben worden. Damit zahlen Dienstnehmer nun eine höhere Lohnsteuer für ihren Dienstwagen, wenn der Anschaffungspreis über 40.000 Euro lag. Die neue Höchstgrenze liegt nun bei 48.000 Euro.
Kurios: Der Arbeitgeber darf aber weiterhin nur Kosten bis 40.000 Euro absetzen, da die Luxustangente nicht angehoben wurde.
Es steigt theoretisch auch die Sozialversicherung, allerdings nur dann, wenn das Gehalt unter 4.530 Euro liegt (Höchstbeitragsgrundlage 2014). Für den Arbeitgeber fallen höhere Lohnnebenkosten an.
Auch der halbe Sachbezug stieg von 300 auf 360 Euro. Er kann dann abgerechnet werden, wenn der Dienstnehmer nachweist, dass er nur 500 Privatkilometer pro Monat fährt. Auch hier sind Autos mit Anschaffungskosten über 40.000 Euro betroffen.
Liegen die Anschaffungskosten des Dienstwagens unter 40.000 Euro, kommt es zu keiner Erhöhung des Sachbezuges und damit zu keiner höheren Steuerbelastung, denn die Berechnung hat sich nicht geändert. Es werden wie gehabt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug abgerechnet.
Lohnsteuerrichtlinien KFZ-Sachbezug
(Achtung: Höchstbeträge sind zu Redaktionsschluss noch nicht angepasst)