Vergessen Sie nicht auf die Scheinunternehmerliste. Das Finanzministerium aktualisiert laufend. Aktuell gibt es 76 Scheinfirmen.
Vertragspartner haften
Ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens haftet der Auftraggeber, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen handelt, für die Entgelte der Arbeitnehmer.
Der kritische Moment ist die Auftragserteilung. Wenn der Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht wusste, dass der Auftragnehmer eine Scheinfirma ist, haftet er. Akribische Nachforschung ist aber nicht notwendig. Verdächtige Indizien:
• keine üblichen Kontaktdaten
• keine Korrespondenz oder keine bzw. falsche UID- oder Firmenbuchnummer
• kein professionelles Auftreten, keine Homepage
• Besprechungen nie im Büro des Auftragnehmers
Wenn der Auftraggeber bereits auf der BMF-Scheinunternehmer-Liste steht, darf man keinesfalls beauftragen.