Handwerkerarbeiten werden ab Juli mit 20 % gefördert. Sie können bis zu 600 Euro vom Honorar zurückbekommen. Jetzt ist auch die Abwicklung klar:

Die Abwicklung erfolgt über die vier österreichischen Bausparkassen. Einreichen können natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten.

Die Förderung beträgt 20 % der Kosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr. Der Arbeitsbeginn muss nach dem 30.6.2014 erfolgen.

Wichtig: Das Honorar darf nicht in bar bezahlt werden. Sie brauchen eine Überweisungsbestätigung.

Alle Informationen und Formulare finden Sie auf:
www.handwerkerbonus.gv.at

Auf der Website finden Sie auch ein Informationsblatt mit Beispielen welche Leistungen gefördert werden und welche nicht:
https://www.umweltfoerderung.at/uploads/infoblatt_handwerkerbonus.pdf