Das Arbeitsministerium hat einen lückenlosen Übergang von der Phase 5 in die Phase 6 angekündigt. Die Sonderbetreuungszeit soll bis 31. März 2022 verlängert werden.
Voraussichtlich gelten dieselben Konditionen wie für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2021 (Phase 5). Es wird allerdings ein neues Kontingent von drei Wochen eröffnet.
Es wird auch möglich sein, dass bereits mit 22. November 2021 rückwirkend eine Sonderbetreuungszeit-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden kann. Dies auch dann, wenn die Schulen offen sind und Eltern aufgrund des Lockdowns 4 ihre Kinder zu Hause betreuen wollen.