Für den weiteren Energiekostenzuschuss 1 ist eine Anmeldung seit 29. März möglich. Mit 17. April kommt auch eine Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer.
17. April: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen
Für Kleinst- und Kleinunternehmen gibt es ein Pauschalfördermodell – abgewickelt über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Energiekostenpauschale Kleinunternehmen
- Zuschüsse: 110 bis 2.475 Euro pro Unternehmen (je nach Branche und Umsatz)
- Umsatz: 10.000 bis 400.000 Euro in 2022
- Voranmeldung: ab 17.4.2023
- Antragsphase: ab Mitte Mai
- Benötigt werden: Handysignatur und USP-Zugang (Prüfung ÖNACE-Zuordnung)
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG): Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen
29. März: Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) für das vierte Quartal 2022
Bis jetzt wurden im Rahmen des EKZ 1 die Energiekostenmehrbelastung der Monate Februar bis September 2022 gefördert. Nun liegen weitere Details für die Förderung für die Monate Oktober bis Dezember 2022 vor.
EKZ 1 – Oktober bis Dezember 2022
- Zuschüsse: 3.000 bis 150 Millionen Euro pro Unternehmen
- Förderzeitraum: Oktober bis Dezember 2022
- Energieformen: Dampf, Wärme und Kälte werden nun gleich gefördert wie Strom und Gas.
- Voranmeldung: 29.3. – 14.4.2023
- Antragsphase: 17.4. – 16.6.2023
Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für 2023
Durch den Energiekostenzuschuss 2 sollen ab 2023 noch mehr Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet werden. Die aws hat eine übersichtliche Grafik zu den weiteren EKZ erstellt: