Das neue Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) erlaubt Steuerberatern die Errichtung von Arbeitsverträgen.
Als Steuerberater sind wir der erste Ansprechpartner, wenn es um die Beantwortung von Personalfragen geht. Dabei ergibt sich auch die Frage nach der Errichtung von Arbeitsverträgen, was bisher den Rechtsanwälten vorbehalten war.
Mit dem neuen Berufsgesetz dürfen wir nun auch Arbeitsverträge errichten – allerdings nur einfache, standardisierte und formularmäßig gestaltete Verträge. Damit können wir eine durchgängige Beratung im Bereich Personalverrechnung anbieten. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erarbeitet Standardformulare, die wir an Ihre Anforderungen anpassen können.
Hinweis: Die Erweiterung der Befugnis gilt seit 15. September 2017.