Seit der letzten großen Flut im Jahr 2002 wurden die Steuerhilfen für Spender und Opfer ausgedehnt:
Steuerhilfen für Opfer
Wenn Sie vom Hochwasser betroffen sind, ist es wichtig, dass die Schäden dokumentiert werden. In vielen Gemeinden wird ein Schadensprotokoll erhoben. Wird das nicht automatisch gemacht, können Sie auch den Schaden selbst dokumentieren. Belegen Sie alle Schäden auch mit Fotos. Die Rechnungen der Ersatzbeschaffungen müssen Sie aufheben und auf Verlangen der Finanz vorlegen. Wer Dokumente nachbeschaffen muss, zahlt keine Gebühren (z.B. für Reisepass oder Gewerbeschein).
Wer als Privater einen Hochwasserschaden erleidet, kann die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden ohne Einschränkung absetzen. Ausgaben für Reparatur, Sanierung und Ersatzkäufe können Sie ebenfalls ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung absetzen, allerdings nicht für „Luxusgegenstände“ wie Schwimmbad oder für den Zweitwohnsitz. Auch die Miete für ein Überbrückungsquartier kann man absetzen. Wer ein Auto ersetzen muss, kann nur den Zeitwert des alten PKW in der Steuererklärung ansetzen. Kurios: Mopeds können Sie in voller Höhe absetzen, Motorräder zumeist gar nicht. Eine Sach- oder Geldspende durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Tipp: Eine gute Übersicht sowie eine Musterkostenaufstellung finden Sie in der Broschüre der Arbeiterkammer „Hochwasser: Steuer zurück“.
UnternehmerInnen können die Kosten für die Behebung des Hochwasserschadens als Betriebsausgabe absetzen. Bei den letzten Überflutungen förderte die Regierung Ersatzbeschaffungen durch eine vorzeitige Abschreibung und Sonderprämie. Ob hier was kommt, stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest. Katastrophengeschädigte können außerdem um ein Monat länger – nämlich bis 31.10. – die Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen beantragen.
Steuerhilfen für Spender
Private können Geldspenden für die Katastrophenhilfe absetzen, wenn sie an eine Organisation auf der Spendenliste, an eine freiwillige Feuerwehr oder einen Landesfeuerwehrverband spenden. Die aktuelle Hochwasserhilfe des ORF geht an das Rote Kreuz und ist somit absetzbar. Wichtig: Spendenbestätigung oder Zahlschein aufheben. Sie können maximal 10 Prozent Ihrer Einkünfte des aktuellen Jahres als Spenden absetzen.
Unternehmen können Geld- und Sachspenden – auch an Arbeitnehmer – unbegrenzt absetzen, wenn sie der Werbung dienen. Tipp: Information auf der Homepage genügt. Ohne die Zusatzbedingung „Werbewirksamkeit“ können UnternehmerInnen an die gleichen Organisationen wie Private Geld spenden. Hier gilt eine Grenze von 10 Prozent des Gewinns des aktuellen Jahres vor Gewinnfreibetrag.