Das neue Steuerformular E1a-K ist das abgespeckte Formular E1a für Kleinbetriebe. Es hat nur noch zwei statt vier Seiten.
Kleinbetriebe dürfen – müssen aber nicht – das vereinfachte Formular E1a-K unter bestimmten Voraussetzungen verwenden. Die zwei wichtigsten Grundvoraussetzungen:
- Der Umsatz beträgt max. 30.000 € bei USt-Nettosystem bzw. 36.000 € bei USt-Bruttosystem. Das entspricht der Kleinunternehmer-Grenze in der Umsatzsteuer.
- Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt.
Nicht vereinfacht wurden allerdings die oft komplizierten Bestimmungen zu den einzelnen Kennzahlen. Ob das neue Formular die Erstellung der Steuererklärung erleichtert, bleibt dahingestellt. Das achtseitige Formular E1 ist weiterhin abzugeben.