Das Finanzministerium hat einige Fristen für die Hochwasseropfer gelockert und drückt auch bei Zahlungsverzug ein Auge zu.
Steuererklärungen abgeben bis 31. August
Wenn man die Steuererklärung 2012 selbst via FinanzOnline einreicht, so hat man dafür bis 30.6.2013 Zeit. Das gilt für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Erklärungen der Personengesellschaften, die nicht über die Quotenregelung beim Steuerberater eingereicht werden. Jetzt wurde die Frist für 2012 für Hochwasseropfer auf den 31. August verlängert. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist allerdings notwendig.
Vorauszahlungen herabsetzen bis 31. Oktober
Wenn Sie aufgrund des Hochwassers mit niedrigeren Einkünften rechnen, können Sie Ihre Vorauszahlungen in der Einkommen- und Körperschaftsteuer bis Ende Oktober herabsetzen lassen – die allgemeine Frist ist der 30. September. Wenn Sie die verlängerte Frist in Anspruch nehmen, müssen Sie auf den Katastrophenfall hinweisen.
Keine Säumnis- und Verspätungszuschläge
Die Finanz hat auch intern geregelt, dass sie bei zu später Zahlung oder zu später Abgabe von Steuererklärungen keine Säumnis- oder Verspätungszuschläge verrechnet. Wichtig ist hier der Nachweis, dass Sie vom Hochwasser betroffen sind.
Steuer-Nachlass
Im Einzelfall kann sogar ein Steuer-Nachlass im Wege einer Nachsicht aufgrund des Hochwassers beantragt werden. Da hier die Entscheidung im Ermessen der Finanz liegt, muss man den Zusammenhang zwischen Hochwasser und der Unzumutbarkeit der Zahlung (Unbilligkeit) nachweisen.