Das Thema Mitarbeiterrabatte führte bei Lohnabgabenprüfungen oft zu Streitigkeiten mit der Finanz und Sozialversicherung. Ab 1.1.2016 gibt es eine neue generelle Befreiungsbestimmung, die zu mehr Rechtssicherheit führen soll. Mit der Neuregelung der Mitarbeiterrabatte ab 2016 können Sie Ihre Mitarbeiter steuerschonend belohnen.
Wer seinen Mitarbeitern kostenlos oder verbilligt Waren oder Dienstleistungen aus dem eigenen Unternehmen anbietet, muss den Rabatt nur dann als Sachbezug abrechnen, wenn er eine bestimmte Freigrenze und einen Freibetrag übersteigt. Alles darunter ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit:
- Freigrenze: Der Mitarbeiterrabatt ist abgabenfrei, wenn er 20 Prozent des Endpreises nicht übersteigt.
- Freibetrag: Wird die 20-Prozentgrenze überschritten, sind Mitarbeiterrabatte an einen Mitarbeiter bis 1.000 Euro pro Jahr frei. Beträge darüber müssen als Sachbezug abgerechnet werden.
- Gruppenkriterium: Der Rabatt muss allen Mitarbeitern oder einer bestimmten Gruppe von Mitarbeitern eingeräumt werden.
- Weiterveräußerungsverbot: Die abgegebene Menge muss so gering sein, dass eine Weiterveräußerung oder eine Einkünfteerzielung ausgeschlossen ist. Tipp: Vereinbaren Sie schriftlich ein Weiterveräußerungsverbot.
Der Rabatt ist vom Endpreis zu rechnen, den der Arbeitgeber an fremde Letztverbraucher nach üblichen Kundenrabatten verrechnet. Bei Großhändlern gilt der reguläre Endpreis nach üblichen Preisnachlässen. Der Mitarbeiterrabatt ist auch dann begünstigt, wenn er von einem Konzernunternehmen gewährt wird.
Exkurs Gruppenkriterium
Eine begünstigte Gruppe ist z.B. die Gruppe der Arbeiter, Angestellte, Chauffeure, Monteure, Außendienstmitarbeiter, Mitarbeiter mit einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren – auch wenn nur ein einziger Mitarbeiter dieser Gruppe angehört. Keine begünstigte Gruppe ist z.B. die Gruppe der Mitarbeiter in einer bestimmten Altersgruppe oder Alleinerzieher. Strittig ist die Gruppe der leitenden Angestellten. Hier wird es zu Streitigkeiten bei einer Prüfung kommen.