Am 19.  Mai präsentierten Gunter Mayr und Christoph Schlager den Begutachtungsentwurf der Steuerreform 2015/16. Das Erfreuliche zuerst: Die KESt-Erhöhung auf Dividenden und die Neuregelung der Grunderwerbsteuer kommen nun doch erst 2016.

Dienstag Abend füllte sich im Austria Center in Wien ein Saal mit 1.200 Steuerberatern und Steuerberaterinnen. Die beiden Steuerexperten vom Finanzministerium Gunter Mayr und Christoph Schlager, die auch maßgeblich an der gesetzlichen Umsetzung der Steuerreform beteiligt waren, präsentierten das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016).

Der Begutachtungsentwurf wird nun in den nächsten drei Wochen auf Herz und Nieren von verschiedenen Interessensvertretungen wie z.B. der Kammer der Wirtschaftstreuhänder geprüft. Berechtigte Einwände fließen hoffentlich noch in die endgültige Fassung mit ein. Die Steuerreform soll dann im Juli im Parlament beschlossen werden.

Inkrafttreten erst Anfang 2016

In der Gerüchteküche brodelte es gewaltig in den letzten Wochen: Es wurde über das Inkrafttreten der Belastungen wie Erhöhung der KESt und Immo-ESt sowie die Neuregelung der Grunderwerbsteuer spekuliert. Von 1.7.2015 oder sogar rückwirkend war die Rede. Nun ist aber klar, dass die Belastungen erst mit 1.1.2016 kommen. Es bleibt somit noch Zeit zur Planung von Ausschüttungen oder Grundstücksübertragungen.

Negativsteuer vorgezogen

Niedrigverdiener bekommen durch die Steuerreform bis zu 400 Euro Sozialversicherungs(SV)-Beiträge zurück. Da diese Rückvergütung erst im Folgejahr durch die Arbeitnehmerveranlagung erfolgt, gibt es eine SV-Erstattung bis 220 Euro bereits 2015.

Registrierkassenpflicht

Für Aufregung sorgt die Registrierkassenpflicht. Wer überwiegend Barumsätze erzielt, muss eine Registrierkasse verwenden – ab 2017 braucht die Kassa sogar eine Sicherheitslösung wie z.B. einen Chip. Zu den Barumsätzen zählen auch Kredit- und Bankomatzahlungen! Nur wenn die überwiegende Anzahl der Verkäufe mittels Banküberweisung erfolgt, braucht man keine Registrierkasse. Ausnahmen wird es nur für Unternehmen mit Umsätzen bis 15.000 Euro pro Jahr geben. Die Tageslosung mittels Kassasturz können ab 2016 nur noch Betriebe nach der Kalte-Hand-Regelung bis 30.000 Euro Jahresumsatz ermitteln.

Wer eine Kassa neu kaufen muss, bekommt 200 Euro Prämie und eine Sonderabschreibung bis 2.000 Euro.

Tipp: Schicken Sie uns Ihre Fragen

In den nächsten Wochen werden wir die einzelnen Themen der Steuerreform für Sie aufbereiten und in verdaulichen Häppchen vorstellen. Schicken Sie uns Ihre Fragen, wir gehen sehr gerne in unseren News darauf ein.

Gesetzestext und Erläuterungen (Stand: Begutachtungsentwurf)
https://www.bmf.gv.at/steuern/Steuerreformgesetz-2015.html