Mindestbeiträge werden gesenkt, Beitragserstattung für Selbstständige kommt nicht.
Mindestbeiträge in der Krankenversicherung werden gesenkt. Das bringt bis zu 290 Euro Ersparnis.
Im Zuge der Steuerreform wurde die Mindestbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ab 2016 von 724 Euro auf die Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 406 Euro pro Monat gesenkt. Selbstständige mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze zahlen um bis zu 24,30 Euro pro Monat weniger für ihre Krankenversicherung – und das bei gleicher Leistung.
Ursprünglich war eine Beitragsgutschrift von bis zu 110 Euro geplant. Diese Beitragserstattung wurde fallen gelassen und stattdessen die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung abgesenkt und mit dem ASVG harmonisiert.
Mindestbeiträge in der Pensionsversicherung schrittweise gesenkt
Auch die Mindestbeiträge in der Pensionsversicherung werden auf die Geringfügigkeitsgrenze abgesenkt – und zwar in Stufen zwischen 2018 und 2022.