Bereits mit dem Steuerausgleich für 2021 soll sich die Steuerreform positiv auf die Geldbörse von Niedrigverdienern auswirken. Unser Tipp: Reichen Sie die Arbeitnehmerveranlagung ein.
Verkehrsabsetzbetrag – Zuschlag für Niedrigverdiener erhöht
Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 400 Euro pro Jahr und gilt auch weiterhin für alle ArbeitnehmerInnen. Niedrigverdiener bekommen einen Zuschlag. Hier haben sich die Grenzwerte wie folgt erhöht:
bis Veranlagung 2020 | ab Veranlagung 2021 | |
Verkehrsabsetzbetrag | 400 Euro | 400 Euro |
Zuschlag | 400 Euro | 650 Euro |
Einkommensgrenze pro Jahr für vollen Zuschlag | 15.500 Euro | 16.000 Euro |
Einkommensgrenze pro Jahr; Einschleifung auf null zwischen: | 15.500 – 21.500 Euro | 16.000 – 24.500 Euro |
Damit kommen nun mehr ArbeitnehmerInnen in den Genuss eines erhöhten Zuschlags, der unmittelbar die Einkommensteuer senkt.
Pensionistenabsetzbetrag
Auch der Pensionistenabsetzbetrag sowie die Einschleif-Grenzwerte haben sich erhöht:
bis Veranlagung 2020 bzw. Pensionsabrechnung 2021 |
ab Veranlagung 2021 | |
Pensionistenabsetzbetrag | 600 Euro | 825 Euro |
Einkommensgrenze pro Jahr; Einschleifung auf null zwischen: | 17.000 – 25.000 Euro | 17.500 – 25.500 Euro |
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag | 964 Euro | 1.214 Euro |
Einkommensgrenze pro Jahr; Einschleifung auf null zwischen: | 19.930 – 25.000 Euro | 19.930 – 25.250 Euro |
SV-Rückerstattung
In der ursprünglichen Planung zur Steuerreform war eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um bis zu 1,7 Prozentpunkte vorgesehen. Dies kommt nun nur bei Selbständigen. Für ArbeitnehmerInnen erhöht sich dafür die Rückerstattung der Sozialversicherung für Niedrigverdiener über die Negativsteuer:
bis Veranlagung 2020 | ab Veranlagung 2021 | |
ArbeitnehmerInnen | ||
Anteil der SV-Beträge, die rückerstattet werden können: | 50 Prozent | 55 Prozent |
maximal erstattbarer Betrag | 400 Euro | 400 Euro |
mit Pendlerpauschale | 500 Euro | 500 Euro |
Erhöhung mit Zuschlag Verkehrsabsetzbetrag (SV-Bonus) | 400 Euro | 650 Euro |
PensionistInnen | ||
Anteil der SV-Beträge, die rückerstattet werden können: | 75 Prozent | 80 Prozent |
maximal erstattbarer Betrag | 300 Euro | 550 Euro |