Bereits mit dem Steuerausgleich für 2021 soll sich die Steuerreform positiv auf die Geldbörse von Niedrigverdienern auswirken. Unser Tipp: Reichen Sie die Arbeitnehmerveranlagung ein.

Verkehrsabsetzbetrag – Zuschlag für Niedrigverdiener erhöht

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 400 Euro pro Jahr und gilt auch weiterhin für alle ArbeitnehmerInnen. Niedrigverdiener bekommen einen Zuschlag. Hier haben sich die Grenzwerte wie folgt erhöht:

  bis Veranlagung 2020 ab Veranlagung 2021
Verkehrsabsetzbetrag 400 Euro 400 Euro
Zuschlag 400 Euro 650 Euro
Einkommensgrenze pro Jahr für vollen Zuschlag 15.500 Euro 16.000 Euro
Einkommensgrenze pro Jahr; Einschleifung auf null zwischen: 15.500 – 21.500 Euro 16.000 – 24.500 Euro

Damit kommen nun mehr ArbeitnehmerInnen in den Genuss eines erhöhten Zuschlags, der unmittelbar die Einkommensteuer senkt.

Pensionistenabsetzbetrag

Auch der Pensionistenabsetzbetrag sowie die Einschleif-Grenzwerte haben sich erhöht:

  bis Veranlagung 2020
bzw. Pensionsabrechnung 2021
ab Veranlagung 2021
Pensionistenabsetzbetrag 600 Euro 825 Euro
Einkommensgrenze pro Jahr; Einschleifung auf null zwischen: 17.000 – 25.000 Euro 17.500 – 25.500 Euro
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag 964 Euro 1.214 Euro
Einkommensgrenze pro Jahr; Einschleifung auf null zwischen: 19.930 – 25.000 Euro 19.930 – 25.250 Euro

SV-Rückerstattung

In der ursprünglichen Planung zur Steuerreform war eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um bis zu 1,7 Prozentpunkte vorgesehen. Dies kommt nun nur bei Selbständigen. Für ArbeitnehmerInnen erhöht sich dafür die Rückerstattung der Sozialversicherung für Niedrigverdiener über die Negativsteuer:

  bis Veranlagung 2020 ab Veranlagung 2021
ArbeitnehmerInnen
Anteil der SV-Beträge, die rückerstattet werden können: 50 Prozent 55 Prozent
maximal erstattbarer Betrag 400 Euro 400 Euro
mit Pendlerpauschale 500 Euro 500 Euro
Erhöhung mit Zuschlag Verkehrsabsetzbetrag (SV-Bonus) 400 Euro 650 Euro
PensionistInnen
Anteil der SV-Beträge, die rückerstattet werden können: 75 Prozent 80 Prozent
maximal erstattbarer Betrag 300 Euro 550 Euro