Fachkräfte aus dem Ausland haben oft sehr hohe Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten. Ab 2016 können Expatriates Werbungskosten pauschal bis zu 10.000 Euro pro Jahr absetzen.

Ausländer, die für einen bestimmten Zeitraum nach Österreich kommen, können die Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in der Regel zumindest auf zwei Jahre absetzen. Dazu müssen sie alle Kosten, Anschaffungen und Reisen dokumentieren und die Belege sammeln.

Um Expatriates diesen Aufwand zu ersparen, wurde die Verordnung für Durchschnittssätze bei Werbungskosten erweitert:

Ab 2016 können Expatriates 20 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch 10.000 Euro absetzen. Es sind damit alle Werbungskosten abgedeckt.

Expatriates sind Arbeitnehmer,

  1. die im Auftrag eines ausländischen Arbeitgebers in Österreich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem österreichischen Arbeitgeber (Konzerngesellschaft oder inländische Lohnsteuer-Betriebsstätte) für höchstens fünf Jahre beschäftigt werden,
  2. die während der letzten zehn Jahre keinen Wohnsitz im Inland hatten,
  3. die ihren bisherigen Wohnsitz im Ausland beibehalten und
  4. für deren Einkünfte Österreich das Besteuerungsrecht zukommt.

Bemessungsgrundlage:

Bruttobezüge (Kennzahl 210 in Jahreslohnzettel L16)

  • steuerfreie Bezüge (Kennzahl 215)
  • So. Bezüge ohne Lohnsteuerabzug für laufende Bezüge wie z.B. Sonderzahlungen (Kennzahl 220)

Verordnung Durchschnittssätze für Werbungskosten