Wichtige Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen werden verlängert.
Kurz vor Weihnachten hat die Regierung nochmals eine Verlängerung für steuerliche Unterstützungen beschlossen.
Stundungen
Bestehende COVID bedingte Stundungen bis 15. Jänner 2021 werden automatisch bis 31. März 2021 verlängert. Es fallen weiterhin keine Stundungszinsen an.
Ratenzahlungen
Das Angebot der Regierung, COVID bedingte Rückstände beim Finanzamt über 12 monatliche Raten mit einer Verzinsung von 4,5 % über dem Basiszinssatz abzuzahlen, ist nun durch ein 2-Phasen Modell verbessert worden. Insgesamt sind nun bis zu 36 Raten-Monate möglich. Der Zinssatz wird auf 2 % über dem Basiszinssatz gesenkt. Die Anträge sind zwischen 4. März 2021 und 31. März 2021 zu stellen.
Phase 1: Rückstände können innerhalb von 15 Monaten (März 2021 bis Juni 2022) beglichen werden. Ist das nicht möglich – aber zumindest 40 % des Rückstandes gezahlt – kommt Phase 2 zur Anwendung.
Phase 2: die Rückzahlung des Restrückstandes kann in weiteren 21 Monaten (bis März 2024) erfolgen.
Die Einbringlichkeit des Rückstandes darf nicht gefährdet sein!