Jeden Monat der gleiche Betrag und nicht ein großer Brocken alle drei Monate – das wünschen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn es um die Sozialversicherungsbeiträge bei der SVA geht. Mit einem Einziehungsauftrag ist das möglich.

Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) schreibt die Beiträge zur Sozialversicherung vierteljährlich vor. Sie verschickt im Februar, Mai, August und November die Beitragsvorschreibungen. Die Beiträge sind jeweils am Ende dieser Monate fällig. Um die finanzielle Jahresplanung zu erleichtern bekommen Sie mit der ersten Beitragsvorschreibung eine Jahresvorschau.

Einziehungsauftrag

Wer sich für einen Einziehungsauftrag entscheidet, kann zwischen monatlichem und quartalsweisem Einzug wählen. Wer bereits einen Einziehungsauftrag erteilt hat, kann durch neuerliche Abgabe des Formulars auf monatliche Zahlung umsteigen.

Finanz lässt noch auf sich warten

Im Regierungsprogramm war zu lesen, dass auch die Finanz an einem Einziehungsauftrag für Finanzamtszahlungen arbeitet. Wir sind gespannt, wann es so weit ist und ob man dann Abgaben wie beispielsweise die Einkommensteuer-Vorauszahlungen monatlich bezahlen kann.

SVA-Formular Einziehungsauftrag