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Vorsteuern 2019 aus EU-Staaten bis 30.09.2020 und aus Drittländern bis 30.06.2020 holen
Sie haben für 2019 Rechnungen aus EU oder Nicht-EU-Staaten mit ausländischer Umsatzsteuer bekommen? Bis 30. Juni bzw. 30. September können Sie die Rückerstattung beantragen. Innerhalb der EU haben Sie bis Ende September für den Rückerstattungsantrag Zeit, bei...