Wer nach langer Krankheit wieder zurück in den Job wechselt, kann das ab Juli schrittweise tun.

Die Wiedereingliederungsteilzeit soll den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einer langen Krankheit erleichtern. Dabei gibt es einige Fristen zu beachten:

•    Dauer Krankenstand: Dieser muss mindestens sechs Wochen gedauert haben.
•    Dauer Teilzeit: Diese muss ein bis sechs Monate dauern und kann einmal auf neun Monate verlängert werden.
•    Ausmaß der Arbeitszeitreduktion: Diese muss mind. 25 und max. 50 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit und mind. zwölf Wochenstunden betragen. Das Entgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze bleiben.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich von „fit2work“ beraten lassen und eine schriftliche Vereinbarung über die Teilzeit abschließen.

Wiedereingliederungsgeld
Um den Einkommensverlust auszugleichen, kann man bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein Wiedereingliederungsgeld beantragen. Dieses muss chefärztlich bewilligt werden. Es errechnet sich aus dem erhöhten Krankengeld (= 60 Prozent der Bemessungsgrundlage) und ist entsprechend der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit zu aliquotieren. Wird diese z.B. um die Hälfte herabgesetzt, bekommt man 50 Prozent des erhöhten Krankengeldes.

Inkrafttreten
Das neue Gesetz tritt mit 1.7.2017 in Kraft und gilt ohne Übergangsbestimmung. Das bedeutet, dass auch für Krankenstände vor Juli 2017 eine Teilzeitvereinbarung möglich ist.

Weitere Informationen
Artikel NÖDIS Dezember 2016