Österreich wechselt derzeit zwischen weichen und harten Lockdowns mit Hilfsstellungen in Form des Umsatzersatzes für direkt betroffene Branchen. Wichtig: Die nächste Antragsfrist endet am 20. Jänner 2021.
Übersicht zeitliche Abfolge
Für den Zeitraum 07.12.2020 bis 31.12.2020 kann der Umsatzersatz mit max. 50 Prozent beantragt werden. Der Zeitraum richtet sich je nach Betroffenheit der Betriebe und wird taggenau berechnet.
Wer? | Geschlossen | Lockdown-Umsatz |
Gastro, Hotels, Veranstalter etc. | 07.12.–31.12.2020 | Umsatz Dez. 2019 / 31 Tage x 25 Tage |
Handel, körpernahe Dienstleistungen | 26.12.-31.12.2020 | Umsatz Dez. 2019 / 31 Tage x 6 Tage |
Seilbahnen | 07.12.-23.12.2020 | Umsatz Dez. 2019 / 31 Tage x 17 Tage |
Betroffene Branchen und Höhe des Ersatzes
Die Liste der direkt betroffenen Branchen findet man auf unter den Links auf www.umsatzersatz.at oder hier.
Wichtige Beispiele:
Kategorie 12,5 Prozent – (zum Beispiel Einzelhandel mit KFZ, Möbel oder Haushaltsgeräten)
Kategorie 25,0 Prozent – (zum Beispiel Einzelhandel mit Metallwaren, Büchern oder Sportartikel)
Kategorie 37,5 Prozent – (zum Beispiel Einzelhandel mit Blumen, Schuhen oder Bekleidung)
Kategorie 50,0 Prozent – (zum Beispiel Gastronomie, Hotellerie, körpernahe Dienstleistungen)
Für indirekt betroffene Betriebe (Zulieferbetriebe) soll es ab Ende Jänner 2021 eine ähnliche Regelung geben.
Voraussetzungen
Es gibt eine Fülle an Voraussetzungen, die ähnlich wie bei den bisher bekannten COVID-19 Zuschüssen gelten (z.B.: Sitz oder Betriebsstätte und operative Tätigkeit in Österreich, kein rechtskräftig festgestellter Missbrauch in den vergangenen drei Jahren etc.).
Wichtig: Es dürfen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt werden. Beendigungsgründe wie Kündigung durch Dienstnehmer, Zeitablauf, etc. sind nicht schädlich.
Antragstellung
Die Frist für die Antragstellung endet für alle am 20.01.2021. Die Antragstellung erfolgt über eine eigene Eingabemaske in Finanzonline. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt „Weitere Services / Sonstige Anträge“.
Kein Umsatzersatz für Jänner 2021
Die Corona Hilfsmaßnahme des Lockdown Umsatzersatzes endet mit 31.12.2020. Für die Zeiträume ab Jänner 2021 ist aus derzeitiger Sicht kein Umsatzersatz mehr geplant. Andere Hilfswerkzeuge wie der Fixkostenzuschuss und der Verlustersatz sollen die Unternehmen am Leben halten. Hoffen wir, dass dies möglichst vielen gelingt und der unternehmerische Atem lang genug ist!