Dubiose Firmen melden ihre Arbeitnehmer oft handschriftlich auf einem Papierformular an. Die Angaben und die Unterschrift sind häufig schwer lesbar. Damit kommen Scheinfirmen oft erst dann in den Genuss einer Prüfung, wenn sie bereits wieder geschlossen sind.
Damit soll jetzt Schluss sein. Ab 2014 darf nur noch elektronisch gemeldet werden. Damit wollen die Gebietskrankenkassen Betrügereien schneller auf die Schliche kommen und Verwaltungsaufwand sparen.
Anmeldungen über unsere Kanzlei werden bereits seit Jahren ausschließlich elektronisch durchgeführt. Nur magere sechs Prozent aller Meldungen werden noch in Papierform abgegeben.
Das Gesetz war zu Redaktionsschluss noch nicht formuliert. Die konkrete Gesetzesänderung bleibt abzuwarten.