Ohne großes Aufheben wurden die Verbraucherrechte verschärft. Wer mit Konsumenten Geschäfte abschließt sollte sich rasch informieren.

Mit dem Gesetz „Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG“ wurden die EU-weiten Verschärfungen der Verbraucherrechte in Österreich umgesetzt. Das neue Gesetz gilt bereits ab 13.6.2014. Betroffene Unternehmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Website, Formulare rasch anpassen.

Kostenlose Telefonberatung

Die EU wollte teure Mehrwert-Nummern für Kunden verbieten. Österreich hat daraus gleich ein generelles Verbot für kostenpflichtige Telefonauskünfte gegenüber Konsumenten gemacht. Damit dürfen Steuerberater oder Rechtsanwälte auch nicht mehr gegen Honorar am Telefon beraten.

Vor allem Haustürgeschäfte, Versandhandel, Internetbestellungen und Vertragsabschlüsse übers Telefon wurden verschärft. Hier wurden die Informations- und Aufklärungspflichten erweitert. Das Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften und im Fernabsatz wurde – mit eine paar Ausnahmen – auf 14 Tage vereinheitlicht. Bei falscher oder fehlender Rücktrittsbelehrung verlängert sich die Rücktrittsfrist auf ein Jahr und 14 Tage!

Besonders unglücklich ist die Regelung der „Cold Calls“. Die EU wollte ursprünglich Neukundengewinnung übers Telefon regeln. In Österreich müssen nun alle telefonisch geschlossenen Verträge per Email etc. rückbestätigt werden, egal ob bereits eine Geschäftsbeziehung vorliegt oder nicht.

Wer ist Konsument (Verbraucher)?

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt für Geschäfte zwischen Unternehmern und Konsumenten, wobei im Gesetz eine eigene Definition von Unternehmern gegeben wird. Ein Unternehmen nach KSchG ist jede auf Dauer angelegte organisierte, selbstständige, wirtschaftliche Einheit. Unternehmer arbeiten mit Gewinnausrichtung und haben eine bestimmte Betriebsgröße, Mindestkapital oder sonstige Mindestorganisation. Bei wem das nicht zutrifft, der ist Konsument.

Zur Abgrenzung Unternehmer versus Konsument gibt es viele Gerichtsurteile. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt oder die Wirtschafts- bzw. Arbeiterkammer.

Information der Wirtschaftskammer zur Anwendung des KSchG

Tipp: Wer mit Verbrauchern Geschäfte abschließt – betroffen sind vor allem Unternehmen mit Haustürgeschäften, Telefonakquisition, Internet-Bestellungen, Versandhandel – sollte sich rasch informieren. Eine Zusammenfassung der neuen Verbraucherrechte finden Sie auf www.konsumentenfragen.at

Gesetzestext