Die Corona Kurzarbeit wird ein weiteres Mal für besonders hart von der Krise betroffene Branchen verlängert. Die Verlängerung beginnt ab 1. Oktober 2020 und kann für weitere 6 Monate beantragt werden. Hier die bisher bekannten Eckdaten.
Es gilt unverändert – wie in Phase I+II:
- Arbeitnehmer erhalten weiterhin die Nettoersatzrate 80/85/90 %
- Ausgefallene Arbeitsstunden inkl. Lohnnebenkosten und Krankenstände werden dem Arbeitergeber vom AMS ersetzt
- Die Behaltepflicht nach Beendigung der Kurzarbeit beträgt unverändert 1 Monat
Neuerungen in Phase III:
- NEU: Arbeitszeit muss zwischen 30% und 80% betragen (dazu werden auch Ausnahmen für Sonderfälle möglich sein)
BISHER: Reduktion der Arbeitszeit auf 10-90 % - NEU: während des Genehmigungsverfahrens wird die wirtschaftliche Betroffenheit überprüft, um Missbrauch vorzubeugen. Dazu ist eine Prognoserechnung zu erstellen.
- NEU: verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft für Arbeitnehmer. Die Abwicklung erfolgt gemeinsam mit dem AMS und die Weiterbildung erfolgt in der Nicht-Arbeitszeit.