Wer Dienstnehmer mit einem COVID-19-Risikoattest beschäftigt, muss weiterhin für besondere Sicherheit sorgen. Die Frist dazu wurde vorerst bis 30. Juni 2020 verlängert.
Wie man zu einem „C-19-Attest“ kommt und welche Überlegungen der Dienstgeber in diesem Zusammenhang anstellen muss, lesen Sie in unserem Newsartikel aus Mai.