Seit 1. Mai 2016 fallen 13 Prozent Umsatzsteuer für Hotel-Übernachtungen an. Das hat Auswirkungen auf die Vorsteuern bei Dienstreisen.
Wer in Österreich dienstlich unterwegs ist, kann für die berechneten Tages- und Nächtigungsgelder („Diäten“) die Vorsteuer geltend machen. Wer das Nächtigungsgeld pauschal absetzt bzw. an seine Dienstnehmer ausbezahlt, konnte bis April 2016 10 Prozent Vorsteuer herausrechnen, da sowohl die Übernachtung als auch das Frühstück 10 Prozent betrugen.
Seit Mai 2016 ist es komplizierter. Jetzt muss man für die Übernachtung 13 Prozent Umsatzsteuer bezahlen. Das Frühstück bleibt bei 10 Prozent. Für die Hotellerie wurde eine Aufteilungsregelung geschaffen: Je teurer das Zimmer, desto geringer der Anteil des Frühstücks.
So auch die Regelung beim Nächtigungspauschale: Hier werden 80 Prozent für das Zimmer und 20 Prozent für das Frühstück angenommen. Somit kommt man auf einen Vorsteuerbetrag von 1,65 Euro pro Nacht. Bis April waren es 1,36 Euro.
Hier ein Überblick über die Reisekosten für Inlandsreisen und ihre Vorsteuerbeträge:
Was? | Höhe | Vorsteuer |
Fahrtkosten | laut Beleg bzw. Kilometergeld | laut Beleg, keine VSt für Kilometergeld |
Tagesgelder | max. 26,40 Euro pro Tag | 10 Prozent, max. 2,40 Euro |
Nächtigung inkl. Frühstück | laut Beleg oder pauschal 15,00 Euro pro Nacht |
laut Beleg, bei Pauschale: 1,65 Euro |