Nicht jede Frage ist erlaubt. Bei verbotenen Fragen, darf man als Kandidat auch lügen. Wir bringen eine Übersicht.
Wahrheitspflicht:
Gleich vorweg: Die meisten Fragen betreffend Job müssen im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn nach folgenden Informationen gefragt wird, muss man korrekt antworten:
- Adresse
- Geburtsdatum
- Staatsbürgerschaft
- Präsenz- bzw. Zivildienst
- Familienstand und Kinder
- Qualifikation
- Berufserfahrung
- Führerschein
Lügen erlaubt:
Nur auf wenige sehr persönliche Fragen, darf man in jedem Fall unwahr antworten. Wer nach folgenden Informationen frägt, muss mit einer falschen Antwort rechnen:
- Sexuelle Orientierung
- Schwangerschaft
- Behinderung: Allerdings muss der Bewerber von sich aus sagen, wenn er aufgrund der Behinderung die verlangte Tätigkeit nicht ausüben kann.
Fragen verboten – es gibt aber Ausnahmen:
Frage nach: | Ist erlaubt, wenn |
Bisherigem Gehalt | für die Stelle das bisherige Gehalt eine Aussagekraft hat oder wenn als Mindestvergütung gefordert wird |
Religionszugehörigkeit | Arbeitgeber selbst eine Kirche oder Religionsgemeinschaft und wenn für die Stelle relevant |
Politischer Einstellung | Arbeitgeber selbst eine politische Partei ist |
Gewerkschaftszugehörigkeit | Arbeitgeber selbst eine Gewerkschaft ist |
Gesundheitszustand | ärztliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn es wichtig für die Art der Tätigkeit (z.B. Pilot, Koch, Krankenschwester) ist |
Finanzielle Situation | der Arbeitgeber durch die privaten Vermögensverhältnisse des Arbeitnehmers unmittelbar berührt wird |
Vorstrafen | ungetilgte Vorstrafen vorliegen, die im besonderen Zusammenhang mit der Position stehen (z.B. Bankkassier mit ungetilgter Vorstrafe wegen Unterschlagung) |