Diese Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken:
Gutscheine, Sachgeschenke
- bis 186 Euro pro Jahr
- kein Bargeld
- Autobahnvignette und Goldmünzen gelten als Sachgeschenk
- Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Feiern, Betriebsausflug
- bis 365 Euro pro Jahr
- Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge
- bis 300 Euro pro Jahr
- Weitere Infos: Rz 81 ff Lohnsteuerrichtlinien
Freie oder verbilligte Mahlzeiten
- bis 4,40 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
- bis 1,10 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
- unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Werksküche, Kantine)
- Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zuschuss Kinderbetreuungskosten
- bis 1.000 Euro pro Kind und Jahr (ab 2013; bis 2012: 500 Euro)
- Weitere Infos: Rz 77c ff Lohnsteuerrichtlinien (bezieht sich noch auf 500-Euro-Grenze)
Jobticket
- Öffi-Ticket zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Neu ab 2013: Möglich ohne Mindestkilometer (Anspruch auf Pendlerpauschale ist nicht mehr notwendig)
- Weitere Infos: Rz 747 ff Lohnsteuerrichtlinien
Tipp: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden. Steuerpflichtig sind Geschenke auch dann, wenn sie zu einem persönlichen Anlass (zB Geburtstag, Jubiläum) überreicht werden. Hier besser auf ein allgemeines Fest wie Weihnachten warten.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (zB Gutscheine).