muss man diesen Ausfall melden, wenn er länger als 48 Stunden dauert.
Sofern es sich nicht nur um einen vorübergehenden Ausfall handelt (bis zu 48 Stunden), ist dies innerhalb einer Woche über FinanzOnline zu melden. Für diese Meldung stehen verschiedene Eingabemasken zur Verfügung, je nachdem, ob die Kasse selbst defekt ist oder die Signaturerstellungseinheit einen Fehler aufweist. Anzugeben sind der Grund und der Beginn des Ausfalls mit Angabe von Datum und Uhrzeit. Funktioniert die Kasse wieder, ist die Wiederinbetriebnahme ebenfalls zu melden.
Nur im Falle einer gescheiterten Instandsetzung oder einer irreparablen Datenbeschädigung ist die Außerbetriebnahme zu melden.
Tipp:
Holen Sie sich vom Finanzamt einen FinanzOnline-Zugang, damit Sie gegebenenfalls den Ausfall selbst melden können!