Mit den Zinsen geht es weiterhin hinauf. Daher hat die Finanz zum vierten Mal in diesem Jahr alle Zinsen der Bundesabgabenordnung angehoben. Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hebt mit 1.1.2023 nochmal an.
Finanzamtszinsen
Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes um 0,5 Prozentpunkte seit der letzten Erhöhung ergeben sich mit Wirksamkeit 21.12.2022 folgende Zinssätze:
über Basis- zinssatz |
bis 26.7.2022 | ab 27.7.2022 | ab 14.9.2022 | ab 2.11.2022 | ab 21.12.2022 | |
Basiszinssatz | -0,62 % | -0,12 % | 0,63 % | 1,38 % | 1,88 % | |
Stundungszinsen | 2 %- Punkte ab 1.7.2024: wieder 4 %- Punkte |
1,38 % | 1,88 % | 2,63 % | 3,38 % | 3,88% |
Anspruchszinsen | 2 %-Punkte | |||||
Aussetzungszinsen | ||||||
Beschwerdezinsen | ||||||
Umsatzsteuerzinsen |
Zinsen steigen auch bei der Sozialversicherung
In der Sozialversicherung gilt sowohl im ASVG für Dienstgeber als auch im GSVG für Selbständige, dass sich der Zinssatz für das Folgejahr aus dem Basiszinssatz zum 1. Oktober plus vier Prozentpunkte ergibt. Die Verzugszinsen betragen 2023 somit 4,63 Prozent.
Findok: Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen
Österreichische Gesundheitskasse: Verzugszinsen
Österreichische Nationalbank: Basis- und Referenzzinssätze